1. Ich lebe in der EU. Wo erhalte ich den Heimtierpass?
Sie erhalten ihn bei einem Tierarzt Ihres
Heimatlandes. Die nationalen Behörden jedes EU-Landes stellen die
Pässe an die Tierärzte aus. Beachten Sie bitte, dass Heimtierpässe
nicht von der Europäischen Kommission ausgestellt werden.
Gemäß den neuen Rechtsvorschriften
werden die Pässe ab 3. Juli 2004 verwendet. Einige EU-Mitgliedstaaten
sind jedoch noch nicht in der Lage, den Pass ab diesem Zeitpunkt auszustellen.
In diesem Fall können Sie bis 1. Oktober 2004 die derzeit in Ihrem
Heimatland zugelassenen Reisedokumente weiterverwenden. Ihr Tierarzt sollte
die Situation in Ihrem Land kennen und kann Ihnen sicher sagen, welche
Reisedokumente Sie benötigen.
2. Für welche Tiere gilt der Pass?
Die neue EU-Regelung gilt für Katzen,
Hunde und Frettchen. Für andere Tiere gibt es noch keine einheitlichen
EU-Bestimmungen, deshalb gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
3. Wie wird der Heimtierpass gehandhabt?
Ab 1. Oktober 2004 wird die neue Heimtierpass-Regelung
in vollem Umfang angewandt. Für die Mitnahme von Heimtieren in alle
EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte
Königreich ist eine gültige Tollwut-Impfung die einzige Voraussetzung
für grenzüberschreitende Reisen. Suchen Sie einfach Ihren Tierarzt
auf, der Ihr Heimtier impfen und die entsprechenden Daten in den Heimtierpass
eintragen wird.
Ein elektronischer Mikrochip (Transponder)
ermöglicht die einfache Kennzeichnung der Tiere, um sicherzustellen,
dass Tier und Pass zusammengehören. Während einer Übergangsfrist
von 8 Jahren ist auch eine Tätowierung zur Kennzeichnung des Tieres
zugelassen, außer im Vereinigten Königreich, Irland und Malta,
wo der Transponder bereits Pflicht ist. Jungtiere, die noch nicht geimpft
werden können, dürfen ohne Impfung reisen. Für die Mitnahme
von Tieren nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich
muss nach der Impfung eine Antikörper-Titration (ein Test, mit dem
geprüft wird, ob die Impfung wirksam war) durchgeführt werden.
Der EU-Heimtierpass ist für die gesamte
Lebenszeit des Tieres bestimmt. Bevor der Heimtierbesitzer das Tier auf
Reisen mitnimmt, muss er sich versichern, dass die Tollwut-Impfung im Pass
noch gültig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sie aufgefrischt
werden. Es kann sein, dass einige Mitgliedstaaten zur Erleichterung tierärztlicher
Untersuchungen zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel andere Impfungen
und die Krankengeschichte des Tieres, in den Pass aufnehmen. Diese zusätzlichen
Informationen sind jedoch nach EU-Recht nicht vorgeschrieben.
Mit dem EU-Heimtierpass werden tierärztliche
Untersuchungen erleichtert, und er wird reisenden Tierbesitzern das Leben
leichter machen, da es nur mehr eine einzige, für alle EU-Länder
geltende Regelung geben wird (mit einigen vorübergehenden Ausnahmen
im Fall des Vereinigten Königreichs, Irlands Maltas und Schwedens).
4. Ich reise aus einem Nicht-EU-Land in einen
EU-Mitgliedstaat. Kann ich den Heimtierpass verwenden?
Nein, der Heimtierpass wird grundsätzlich
nur für Heimtiere verwendet, die zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union hin- und herreisen. Sie können den Heimtierpass jedoch auch
verwenden, wenn Sie in eines der Nachbarländer, dessen Tollwutstatus
dem der EU entspricht, reisen bzw. aus diesem ausreisen. Zu diesen Ländern
gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino,
die Schweiz und der Vatikanstaat.
Reisen Heimtiere aus einem anderen Land in
die EU ein, gibt es zwei Möglichkeiten :
-
Entweder: Sie kommen aus einem Land mit in Bezug auf
Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage* (genauere Informationen
zur Liste
dieser Länder finden Sie hier); In diesem Fall können
Sie die Veterinärbescheinigung verwenden, die Sie auf der folgenden
website unter „ Document“ finden.
Ihr Tierarzt muss die Veterinärbescheinigung entweder auf Englisch
ausfüllen oder in der Sprache des Landes, in das Sie reisen. Sollte
Ihr Tierarzt nicht über diese Veterinärbescheinigung verfügen,
so können Sie diese auf der oben genannten Website als Word-Dokument
in der Sprache des EU-Landes, in das Sie reisen, herunterladen.
-
Oder: Sie kommen aus einem Land, das sich nicht unter
den in der Fußnote angeführten Ländern befindet, was
heißt, dass Tollwut in der Haustierpopulation Ihres Landes möglicherweise
endemisch ist. In diesem Fall muss Ihr Heimtier drei Monate vor Verbringung
in einen EU-Mitgliedstaat geimpft und einem Test unterzogen werden.
Dies gilt nicht für Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte
Königreich, die eine Quarantäne vorschreiben.
* Derzeit (Juni 2004) sind dies folgende Länder:
Ascension, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien,
Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Kroatien, Fidschi, Falklandinseln,
Französisch-Polynesien, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat,
Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena, St. Kitts und Nevis,
Saint Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Singapur, Vereinigte
Staaten von Amerika, Vanuatu, Wallis und Futuna
5. Ich lebe in einem nicht auf dem Kontinent
gelegenen EU-Gebiet wie Martinique oder den Kanarischen Inseln. Kann ich
den Heimtierpass verwenden?
Ja, Sie können den Heimtierpass verwenden,
wenn Sie in eines der folgenden Gebiete reisen bzw. aus diesem ausreisen
:
-
Grönland und die Färöer (dänischer
Heimtierpass);
-
Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
(französischer Heimtierpass);
-
Kanarische Inseln (spanischer Heimtierpass);
-
Azoren und Madeira (portugiesischer Heimtierpass);
-
Gibraltar (spezieller Heimtierpass für Gibraltar,
nicht Heimtierpass des Vereinigten Königreichs).
Sie können den Heimtierpass nicht verwenden, wenn
Sie von Ceuta-Melilla (Spanien) aus reisen.
6. Ich bin kein EU-Bürger, werde jedoch
mit meinem Heimtier mehrere Jahre in der EU leben. Kann ich für diese
Zeit einen Heimtierpass für die Verwendung innerhalb der EU erhalten?
Ja. Wenden Sie sich an einen Tierarzt in einem
beliebigen EU-Mitgliedstaat, damit dieser Ihrem Tier die erforderliche
Impfung verabreicht und den Heimtierpass ausstellt.
7. Welche Bestimmungen gelten für Haustiere,
die alleine - ohne ihren Besitzer - reisen, um an einer Messe oder Ausstellung
teilzunehmen? Gelten dann dieselben Vorschriften wie für die gewöhnliche
Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken?
Ja. Im Rahmen der neuen Regelung gilt
als „Verbringung zu Handelszwecken“ die Verbringung von Tieren
in ein anderes Land zum Zwecke des Verkaufs, während alle anderen
Arten der Verbringung als „Verbringung zu anderen als Handelszwecken“ betrachtet
werden. Daher werden Tiere, die zu Ausstellungen usw. reisen, als Gegenstand
einer “Verbringung zu anderen als Handelszwecken” betrachtet
und unterliegen den im Vorhergehenden angeführten Vorschriften.
Innerhalb der EU muss das Tier mit einem Heimtierpass (oder bis 1. Oktober
2004 mit innerstaatlichen Dokumenten – wie in Frage 1 erläutert)
reisen. Heimtiere, die aus Ländern außerhalb der EU kommen,
müssen mit dem entsprechenden Veterinärzeugnis oder anderen
Dokumenten, wie in Frage 4 erläutert, reisen.
Quelle: Europäische
Gemeinschaften
Stand: 09/2004
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